Nomenklatur
Ratsturm
Definition
Ein Ratsturm ist ein Turm am oder beim Rathaus, der als Ausguck, Uhrenträger, Glockenstuhl und Zeichen städtischen Anspruchs diente. Er macht das Gebäude schon aus der Ferne erkennbar und ordnet die Silhouette der Stadt. Nicht jedes Rathaus hat einen Turm: Manche lehnen sich an einen älteren Stadtturm an, andere kommen ohne aus. Typische Hinweise sind Zifferblätter, Schallöffnungen für Glocken und eine Wetterfahne auf der Spitze. Ob der Turm zu besteigen ist, regelt jeder Ort selbst. Siehe auch: Glockenspiel, Gotik, Barock und den Ratgeber „Ratsturm und Glockenspiel: Zeichen und Zeitgeber der Stadt“.