Nomenklatur
Rathaus
Definition
Ein Rathaus ist das Gebäude, in dem eine Stadt oder Gemeinde sich selbst verwaltet. Historisch tagte hier der Rat, häufig kamen Gericht, Marktaufsicht und Archiv unter demselben Dach hinzu. Das Wort zeigt, warum das Haus für Stadtgeschichte so aufschlussreich ist: Es ist das steinerne Zeichen bürgerlicher Selbstverwaltung. Ein typisches Beispiel ist die Raumfolge von der offenen Halle im Erdgeschoss zum Saal im Obergeschoss. Wie das Haus heute genutzt wird, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Siehe auch: Rat, Rathaussaal, Laubengang und den Ratgeber „Was ist ein Rathaus? Aufgaben und Geschichte des Stadthauses“.