Nomenklatur
Rat
Definition
Der Rat ist das Gremium, das im Namen der Bürgerschaft Beschlüsse fasste und die städtischen Angelegenheiten ordnete. Er gab dem Rathaus seinen Namen und erklärt viele seiner Räume, vom Sitzungssaal bis zur Gerichtsstube. Wer im Rat saß und wie viel Macht er hatte, unterschied sich von Stadt zu Stadt: Mancherorts stellten wenige Familien die Ratsherren, anderswo erkämpften sich Zünfte einen Anteil. Solche Verschiebungen lassen sich oft an der Baugeschichte ablesen. Siehe auch: Rathaus, Rathaussaal, Stadtrecht und den Ratgeber „Was ist ein Rathaus? Aufgaben und Geschichte des Stadthauses“.