Nomenklatur
Stadtrecht
Definition
Das Stadtrecht ist die Gesamtheit der Rechte und Freiheiten, die eine Stadt gegenüber ihrem Stadtherrn innehatte, etwa Markt, Gericht und Selbstverwaltung. Je mehr Rechte eine Stadt erlangte, desto sichtbarer wollte sie diese im Stadtbild zeigen, und das Rathaus wurde zum steinernen Ausdruck dieses Anspruchs. Welche Rechte im Einzelnen galten, unterschied sich stark; darüber geben Stadtarchiv und Stadtgeschichte Auskunft. Siehe auch: Rat, Roland, Stadtsiegel und den Ratgeber „Was ist ein Rathaus? Aufgaben und Geschichte des Stadthauses“.