Nomenklatur
Freitreppe
Definition
Eine Freitreppe ist eine außen liegende, frei zugängliche Treppe an der Fassade. Von ihr aus konnten Würdenträger sichtbar auftreten und Bekanntmachungen an das Volk auf dem Platz verlesen werden. Sie inszeniert den Weg zum Saal im Obergeschoss und gibt dem Haus einen feierlichen Auftritt. Im Barock wurde sie oft geschwungen und prunkvoll gestaltet. Heute dient sie gern als Kulisse für Fotos nach einer Trauung, sofern das Haus es erlaubt. Siehe auch: Erker, Rathaussaal, Barock und den Ratgeber „Laubengang und Rathaussaal: Die Räume des Rates lesen“.