Nomenklatur
Erker
Definition
Ein Erker ist ein vorspringender, geschlossener Bauteil an der Fassade, oft mit Fenstern und Schmuck. Am Rathaus dient er nicht nur dem Licht im Inneren, sondern auch der Repräsentation: Von dort konnten Bekanntmachungen erfolgen, und reich verzierte Erker zeigten Wohlstand und Bildung der Ratsherren. Besonders in der Renaissance waren sie ein beliebtes Feld für Bildhauer. Wer eine Fassade liest, achtet darauf, ob Erker zum ursprünglichen Bau gehören oder später ergänzt wurden. Siehe auch: Giebel, Freitreppe, Renaissance und den Ratgeber „Rathäuser nach Stil: Gotik, Renaissance, Barock und Historismus“.